Informieren Sie sich über den Ablauf einer psychotherapeutischen Behandlung.

Der Behandlungsablauf

Wie sieht eine Behandlung in meiner Praxis ganz konkret aus? Im Folgenden habe ich die wichtigsten Schritte für Sie aufgelistet. Alles beginnt mit dem ersten Schritt – der einfach darin besteht, dass Sie sich dafür entscheiden, sich um sich selbst zu kümmern und dafür professionelle Hilfe anzunehmen. In den Sitzungen finden Sie Ihren persönlichen Weg – und ich begleite Sie mit fachlicher Kompetenz.

Schritt 1

Kontaktaufnahme

Gerne nehmen Sie Kontakt zu mir auf. Das geht jederzeit per E-Mail oder auch telefonisch / persönlich zu unseren Sprechzeiten. In unserer Praxis erwartet Sie als persönliche Ansprechpartnerin die Praxismanagerin, Frau La Pergola. Mit ihr können Sie alle weiteren Details klären.

Schritt 2

Erstgespräch, probatorische Sitzungen

In einem Erstgespräch lernen wir uns kennen und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Situation zu schildern sowie die wichtigsten Fragen zu stellen. Außerdem stimmen wir uns zu den Rahmenbedingungen ab (Behandlungsablauf, Kosten, Behandlungseinheiten, Maßnahmen etc.) und treffen gemeinsame Vereinbarungen.
Zur Vorbereitung der Psychotherapie werden in der Regel bis zu vier weitere probatorische Sitzungen durchgeführt und von den Kostenträger automatisch genehmigt. Innerhalb diesen Sitzungen erarbeiten wir gemeinsam Ihre individuellen Therapieziele. Dazu wird eine fundierte Diagnostik und ein Behandlungsplan erstellt.

Schritt 3

Therapieablauf

Nach Ablauf der fünf probatorischen Sitzungen muss in der Regel einen Antrag auf Kostenübernahme der ambulanten Psychotherapie bei Ihrem Kostenträger gestellt werden. Die Therapie darf erst nach der Genehmigung seitens Ihrer Krankenversicherung fortgeführt werden.
Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet meist wöchentlich statt. Doppelsitzungen sind bei klarer Indikation möglich und in bestimmten Fällen notwendig (z.B. zur Behandlung der PTBS mittels EMDR).
Bevor Ihre Therapie endet, treffen wir umfassende Maßnahmen, um Sie auf die weitere Zeit vorzubereiten.

Schritt 4

Nach der Therapie

Zur Stabilisierung des Therapierfolgs biete ich Ihnen, auch nach Abschluss der regulären Therapie, gerne meine Unterstützung an. Sie haben die Möglichkeit in mit Ihnen individuell abgestimmten Abständen, meine Hilfe weiterhin in Anspruch zu nehmen. Meine Begleitung ist langfristig und soll perspektivisch eine stabile Stütze auf Ihrem persönlichen Weg sein.

Was muss ich beachten.

Wie sage ich einen Termin ab?

Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte telefonisch oder per E-Mail spätestens 48h vorher ab. Ansonsten kann ein Ausfallhonorar berechnet werden.

Wie werden die Sitzungen abgerechnet?

Sie schließen mit mir einen Therapievertrag ab. Die Rechnungen werden monatlich erstellt.

Wie hoch sind die Kosten meiner Behandlung?

Die Kosten sind abhängig vom Umfang der Behandlungsplanung. Mein Honorar richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Muss ich privat oder gesetzlich versichert sein, um an einer Sitzung teilnehmen zu können?

In meiner Praxis können Sie als Mitglied einer privaten Krankenversicherung oder als Selbstzahler behandelt werden. Da ich eine privatärztliche Praxis führe, kann eine Abrechnung mit den Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erfolgen.

Die Kostenübernahme für Psychotherapie durch eine private Krankenversicherung ist von den Rahmenbedingungen des jeweiligen Vertrags abhängig, den Sie mit Ihrer Krankenkasse geschlossen haben. Hierzu erkundigen Sie sich bitte am besten im Vorfeld bei Ihrer Versicherung, welche Bedingungen auf Sie zutreffen. Ich unterstütze Sie gerne dabei. Hier finden Sie eine Checkliste für die Nachfrage bei Ihrer Versicherung.

Die Beihilfe ist zur Kostenübernahme für eine Psychotherapie beim Vorliegen einer begründeten Diagnose verpflichtet. Hierzu stelle ich für Sie nach den probatorischen Sitzungen einen Antrag auf Kostenübernahme aus, in dem ich einen ausführlichen Bericht erfasse und diesen bei der Beihilfestelle einreiche. Nach Genehmigung der Kostenübernahme darf die Psychotherapie beginnen. Aufgrund der Antragstellung für eine Kostenübernahme, ergibt sich meist eine Wartezeit von ein paar Wochen nach den probatorischen Sitzungen bis zum Therapiebeginn.

Als Selbstzahler bestehen für Sie keinerlei Einschränkungen. Eine detaillierte Einschätzung der Behandlungskosten erhalten Sie nach Erstellung des Therapieplans.

Paarberatung und Paartherapie können Sie lediglich als Selbstzahler in Anspruch nehmen.