Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte telefonisch oder per E-Mail ab.
Kurzfristig abgesagte Termine seitens der Patienten können meistens nicht wieder besetzt werden. Daher ist die Patientin/der Patient verpflichtet, im Falle der Absage eines Termins, die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (Paragraph 615 BGB, sog. Annahmeverzug).
Diese Vereinbarung gilt unabhängig vom Grund der Terminabsage.
Wird der Termin weniger als eine Woche vorher abgesagt, so werden 50% der normalerweise anfallenden Gebühren als Ausfallhonorar berechnet. Bei Absage weniger als 48 Std. (Werktage, Mo-Fr.) vor dem Termin, wird ein volles Ausfallhonorar berechnet.
Während urlaubs- oder anderweitig abwesenheitsbedingter Praxisschließungszeiten können diese Fristen nicht berücksichtigt werden, da
Terminabsagen in Abwesenheit nicht entgegengenommen werden können.
Sollte seitens der Therapeutin/des Therapeuten ein Termin abgesagt werden müssen, so wird nach Möglichkeit zeitnah ein Alternativtermin angeboten.